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   LSG Bayern, 15.10.2004 - L 8 AL 275/03   

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https://dejure.org/2004,19635
LSG Bayern, 15.10.2004 - L 8 AL 275/03 (https://dejure.org/2004,19635)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.10.2004 - L 8 AL 275/03 (https://dejure.org/2004,19635)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Oktober 2004 - L 8 AL 275/03 (https://dejure.org/2004,19635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Nachweis von Eigenbemühungen; Pflicht zur Beschäftigungssuche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 814
  • BB 2016, 1524
  • DB 2016, 1761
  • JR 2017, 448
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld während der Teilnahme an einer

    Auszug aus LSG Bayern, 15.10.2004 - L 8 AL 275/03
    Die Begriffe Arbeitslosigkeit und Beschäftigungssuche sind ebenso wie der Begriff der Verfügbarkeit an den tatsächlichen Verhältnissen orientiert und können deshalb z.B. auch nicht über einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch fingiert werden (zu Letzterem BSG vom 17.07.1997, 7 RAr 12/96 = SGb 1997, 522 bis 523 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 28.02.2003 - L 8 AL 152/02

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Nachweis von Eigenbemühungen um

    Auszug aus LSG Bayern, 15.10.2004 - L 8 AL 275/03
    Zudem konnte der Kläger trotz der ihm in dem Schreiben vom 08.11.2000 erteilten Rechtsfolgenbelehrung nicht bereits am 08.11.2000 wissen, dass der Anspruch ab diesem Zeitpunkt weggefallen war, weshalb auch die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X nicht vorliegen (so bereits Urteil des Senats vom 28.02.2003, L 8 AL 152/02).
  • LSG Bayern, 17.12.2004 - L 8 AL 230/03

    Rechtsgrundlage für die Entziehung bzw. die Aufhebung von Arbeitslosenhilfe;

    Auszug aus LSG Bayern, 15.10.2004 - L 8 AL 275/03
    Auch eine Umdeutung der Rücknahmeentscheidung in eine Versagung nach § 66 SGB I ist nicht möglich, denn die Klägerin hat keine der in § 66 Abs. 1 SGB I abschließend aufgeführten Mitwirkungspflichten verletzt (Urteil des Senats vom 17.12.2004 - L 8 AL 230/03).
  • LSG Bayern, 15.06.2007 - L 8 AL 434/05

    Rückwirkende Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg);

    Das SG sei insoweit der Entscheidung des Bayer. Landessozialgerichts - LSG - vom 15.10.2004, Az.: L 8 AL 275/03, gefolgt.

    Wegen der vom Senat insbesondere im Urteil vom 15.10.2004, Az.: L 8 AL 275/03, vertretenen und vom SG im angefochtenen Urteil geteilten Auffassung, der Anspruch auf Alg sei aufgrund der Tatsache, dass der Kläger entgegen der entsprechenden Aufforderung keine Eigenbemühungen nachgewiesen habe, nicht gemäß § 198 Satz 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 117 Abs. 1 Nr. 1, 118 Abs. 1 Nr. 2, 119 SGB III wegen Wegfalls des Merkmals der Arbeitslosigkeit erloschen, wird auf die bereits in Bezug genommene Rechtsprechung des BSG verwiesen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - L 19 (1) AL 84/04

    Arbeitslosenversicherung

    Zu der in mehreren Urteilen des LSG Bayern (Urteil vom 28.02.2003, L 8 AL 152/02, Urteile vom 15.10.2004, L 8 AL 274/03, L 8 AL 275/03, Urteil vom 17.12.2004, L 8 AL 310/04) vertretenen Gegenmeinung sind Revisionen beim Bundessozialgericht anhängig (BSG B 7 a AL 18/05 R, B 11 a AL 5/05 R, B 11 a AL 13/05 R, B 11 a AL 17/05 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - L 19 AL 84/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe; Erfordernis des Nachweises

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